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Batterie-Entsorgung

 

 

Batteriegesetz

Hinweispflicht nach dem Batteriegesetz

Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll.

Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben.

Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben.

Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der folgenden Adresse unentgeltlich abgeben:


POLAS Frankfurt GmbH & Co. KG
Kaiserleistrasse 41-43
63067 Offenbach

Sie sind als Verbraucher zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet.

Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen:

tonne

  1. „Cd" steht für Cadmium
  2. „Hg" steht für Quecksilber
  3. „Pb" steht für Blei